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Infos

Approbation

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Die Approbation berechtigt die Kinder- und Jugendlichenpsychothrapeutin, Christina Sailer, zur Ausübung der heilkundlichen Psychotherapie im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 2 des Psychotherapeutengesetzes.

Analytisches Verfahren

Analytisches Verfahren

Die analytische Psychotherapie nimmt an, dass Krankheitssymptome durch konflikthafte unbewusste Verarbeitung von frühen oder später im Leben erworbene Lebens-und Beziehungserfahrungen verursacht und aufrechterhalten werden. In der therapeutischen Beziehung zwischen Patientin oder Patient und Therapeutin oder Therapeut spielt das Erkennen und Bewusstmachen von verdrängten Gefühlen, Erinnerungen und Beziehungsmustern, die gegenwärtig Krankheitssymptome verursachen, eine zentrale Rolle. Dadurch kann in der Gegenwart zunächst unverständlich erscheinendes Fühlen und Handeln in der therapeutischen Beziehungsarbeit verstanden und verändert werden.

Tiefenpsychologisch fundiertes Verfahren

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Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie sieht Krankheitssymptome als Folge von aktuellen Konflikten in Beziehungen oder von nicht bewältigten Beziehungserfahrungen und Konflikten aus früheren Lebensphasen. Diese Konflikte und Erfahrungen können das spätere Leben bestimmen und psychische Erkrankungen zur Folge haben. Ziel der Behandlung ist es, die zugrundeliegenden unbewussten Motive und Konflikte der aktuellen Symptome zu erkennen und sich mit diesen auseinander setzen. Patientin oder Patient werden in der Psychotherapie dabei unterstützt, durch Einsichten in die Zusammenhänge und Ursachen der aktuellen Symptome Veränderungen im Erleben oder Verhalten zu erreichen.

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Kosten

Kostenübername durch private Krankenkassen ist in der Regel problemlos möglich.

Die Leistungen für Psychotherapie unterscheiden sich zwischen den verschiedenen Privaten Krankenversicherungen sowie je nach Tarif. Daher sollten Sie vor Aufnahme einer ambulanten Psychotherapie mit Ihrer Krankenversicherung klären, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang eine ambulante Psychotherapie erstattet wird.  Fordern Sie in diesem Schritt ebenso die Unterlagen für die Beantragung an.

Das gleiche gilt für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst mit der Beihilfestelle.

 

Wie Sie es als privat versicherter Patient gewohnt sind, geht die Rechnung direkt an Sie und die Erstattung durch Ihre Kasse liegt in Ihrer Verantwortung.

Die Stunden werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet.

Allgemeine Informationen zum Status als Privatversicherter finden Sie unter: www.derprivatpatient.de und www.gesundheitsportal-privat.de sowie www.pkv.de. Unter folgendem Link finden Sie Hinweise, wie Sie Arztrechnungen auf Richtigkeit prüfen können: www.derprivatpatient.de/index.php?id=77

Selbstzahler

Falls Sie die Kosten für eine Psychotherapie selbst tragen wollen, haben Sie natürlich die Möglichkeit dazu. Der Stundensatz beträgt etwa 130 Euro und richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), die Sie im Internet abrufen können.

Kostenerstattung

Das Verfahren der Kostenerstattung kann neben einigen gesetzlichen Vorgaben, z.B. zunächst eine psychotherapeutische Sprechstunde bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten aufsuchen (diese werden oft recht kurzfristig und zügig vergeben), zwischen den einzelnen Kassen variieren. Daher ist es ratsam, Kontakt zur eigenen Krankenkasse aufzunehmen und dort nachzufragen. 

Allgemeine Informationen können Sie auf folgender Seite bekommen:

Psychotherapie in der Kostenerstattung - DGVT-BV

Lassen Sie sich von dem vermehrten Aufwand nicht entmutigen! Es lohnt sich!

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